AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Unternehmer:innen – B2B

Stand: 20. August 2026

 

§ 1 Anbieterin, Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Silke Kohler
The Fairy
Bachgasse 7
96149 Breitengüßbach
Deutschland

Telefon: +49 176 43618656
E-Mail: info@lashbrowfairy.de

– nachfolgend „Anbieterin“ –

und ihren Kund:innen bzw. Teilnehmer:innen über die angebotenen digitalen Produkte, Online-Schulungen, Hybrid-Schulungen, Präsenzschulungen, Workshops und sonstigen beruflichen Weiterbildungsangebote.

(2) Die Schulungs- und Weiterbildungsangebote der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Unternehmer:in im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Mit Abschluss der Bestellung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, das jeweilige Angebot ausschließlich im Zusammenhang mit der eigenen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu erwerben.

(5) Die Anbieterin ist berechtigt, geeignete Angaben oder Nachweise zur Unternehmereigenschaft zu verlangen.

(6) Sollte eine Person entgegen der ausdrücklichen Beschränkung des Angebots auf Unternehmer:innen unter wahrheitswidrigen Angaben als Unternehmer:in bestellen, bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.

(7) Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

(8) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB.

(9) Vertragssprache ist Deutsch.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten

(1) Die Anbieterin bietet insbesondere folgende Leistungen und Produkte für die berufliche Fort- und Weiterbildung an:

  • Online-Schulungen und Online-Kurse,
  • Hybrid-Schulungen aus Online-Schulung und Praxistag,
  • Präsenzschulungen,
  • Perfektions- und Intensivtrainings,
  • Workshops,
  • digitale Guides, E-Books und Workbooks,
  • Fragebögen und Vorlagen,
  • sonstige digitale Lern- und Schulungsunterlagen,
  • fachliche Support- und Nachbetreuungsleistungen,
  • Modellkorrekturen und Feedbackleistungen, soweit diese Bestandteil des gebuchten Angebots sind.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Produkt- bzw. Angebotsbeschreibung.

(3) Bei Hybrid-Schulungen besteht die gebuchte Leistung aus den ausdrücklich angegebenen digitalen Lerninhalten sowie einem persönlichen Praxistag. Beide Bestandteile bilden gemeinsam das gebuchte Schulungsangebot.

(4) Abbildungen, Social-Media-Beiträge und sonstige werbliche Darstellungen dienen der Beschreibung des Angebots. Maßgeblich ist die konkrete Leistungsbeschreibung des gebuchten Produkts.


§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder innerhalb eines Online-Shops stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

(2) Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrages ab.

(3) Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch

  • ausdrückliche Buchungs- oder Auftragsbestätigung,
  • Zahlungsbestätigung,
  • Bereitstellung der digitalen Inhalte,
  • Übersendung der Zugangsdaten oder
  • Beginn der vereinbarten Leistung.

(4) Die Bestell- und Zahlungsabwicklung kann über externe Anbieter, insbesondere ThriveCart, Stripe und PayPal, erfolgen.

(5) Die Kundin bzw. der Kunde hat sicherzustellen, dass die im Rahmen der Bestellung angegebenen Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, korrekt sind und Nachrichten der Anbieterin sowie automatisierte Nachrichten empfangen werden können.

(6) Vor Abschluss der Bestellung ist auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen und eine Möglichkeit zum Abruf der AGB bereitzustellen.

(7) Die Anbieterin ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.


§ 4 Ausschließliche B2B-Nutzung und kein Verbraucher-Widerrufsrecht

(1) Die Angebote der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen gemäß § 14 BGB.

(2) Da Verträge ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr abgeschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

(3) Dies gilt auch dann, wenn digitale Inhalte oder Zugänge unmittelbar nach Vertragsschluss vollständig oder teilweise bereitgestellt werden.

(4) Eine Erklärung über den Verzicht auf ein Verbraucher-Widerrufsrecht oder über dessen Erlöschen aufgrund der sofortigen Bereitstellung digitaler Inhalte ist daher bei ordnungsgemäß als B2B abgeschlossenen Verträgen nicht erforderlich.

(5) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Abschluss der Bestellung angegebenen Preise.

(2) Die Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

(3) Der vereinbarte Gesamtpreis wird mit Vertragsschluss fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist oder Ratenzahlung vereinbart wurde.

(4) Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellprozess.

(5) Zahlungen können insbesondere über PayPal, Stripe, Kreditkarte oder andere im Checkout angebotene Zahlungsarten abgewickelt werden.

(6) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt.

(7) Die Freischaltung digitaler Inhalte kann von einem erfolgreichen Zahlungseingang abhängig gemacht werden.


§ 6 Ratenzahlung

(1) Soweit eine Ratenzahlung angeboten wird, stellt diese ausschließlich eine Vereinbarung über die Zahlungsweise des vereinbarten Gesamtpreises dar.

(2) Eine Ratenzahlung ist insbesondere kein monatlich kündbares Abonnement.

(3) Die Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen vereinbarten Gesamtpreises bleibt bestehen, auch wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer

  • die Schulung nicht vollständig nutzt,
  • Inhalte nicht oder nur teilweise durcharbeitet,
  • die berufliche Tätigkeit ändert oder beendet,
  • sich nach Vertragsschluss gegen die weitere Nutzung der Schulung entscheidet oder
  • aus persönlichen Gründen nicht weiter teilnehmen möchte.

(4) Höhe, Anzahl und Fälligkeit der einzelnen Raten sowie ein gegebenenfalls gegenüber der Einmalzahlung abweichender Gesamtpreis ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsplan.

(5) Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann durch vollständige Zahlung des noch offenen vertraglich geschuldeten Betrages vorzeitig erfüllt werden.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfristsetzung ist die Anbieterin berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, den Zugang zu noch nicht vollständig bezahlten Leistungen vorübergehend zu sperren.


§ 7 Kein vertragliches Stornierungsrecht nach Buchung

(1) Mit Vertragsschluss ist die Buchung verbindlich.

(2) Ein freiwilliges vertragliches Recht, eine bereits verbindlich gebuchte Schulung nachträglich zu stornieren, besteht nicht, sofern in der konkreten Angebotsbeschreibung oder durch individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt wurde.

(3) Insbesondere begründen folgende Umstände grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen:

  • eine nachträgliche Meinungsänderung,
  • fehlende Zeit zur Teilnahme oder Bearbeitung,
  • fehlende Motivation,
  • eine Änderung der persönlichen oder beruflichen Planung,
  • die Entscheidung für eine andere Schulung oder Anbieterin,
  • die Aufgabe oder Unterbrechung der eigenen beruflichen Tätigkeit,
  • die Nichtnutzung oder nur teilweise Nutzung bereitgestellter Schulungsinhalte.

(4) Bei vereinbarter Ratenzahlung bleibt in diesen Fällen auch die Verpflichtung zur Zahlung noch ausstehender Raten grundsätzlich bestehen.

(5) Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung kann im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(6) Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts-, Minderungs-, Gewährleistungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.


§ 8 Bereitstellung digitaler Inhalte und Zugang

(1) Digitale Inhalte können insbesondere

  • über eine Online-Lernplattform,
  • über einen Mitgliederbereich,
  • per E-Mail,
  • per Direktzugriff oder
  • als ausdrücklich bereitgestellte Download-Datei

zur Verfügung gestellt werden.

(2) Digitale Schulungsinhalte können unmittelbar nach erfolgreichem Vertragsschluss bzw. Zahlungseingang freigeschaltet werden.

(3) Soweit für eine Schulung eine Zugangsdauer von drei Monaten angegeben ist, besteht der Zugang für drei Monate ab der vereinbarten Freischaltung, sofern die jeweilige Produktbeschreibung keine abweichende Regelung enthält.

(4) Nach Ablauf der vereinbarten Zugangsdauer endet der Anspruch auf Zugriff auf die Lernplattform und die dort bereitgestellten Inhalte.

(5) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte innerhalb der vorgesehenen Zugangsdauer vollständig zu bearbeiten.

(6) Eine Nichtnutzung oder nur teilweise Nutzung der Inhalte verlängert die Zugangsdauer nicht.

(7) Nicht sämtliche innerhalb der Schulungsplattform bereitgestellten Informationen müssen als dauerhaft herunterladbare Dateien angeboten werden.


§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Schulungsinhalte, insbesondere Videos, Texte, Grafiken, Konzepte, PDFs, Workbooks, Guides, Checklisten, Vorlagen, Präsentationen, Methoden und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(2) Mit dem Kauf erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung.

(3) Der Kauf einer Schulung begründet keinen Anspruch darauf, sämtliche in der Lernplattform dargestellten oder vermittelten Inhalte als PDF, Download, Ausdruck oder sonstige dauerhaft speicherbare Datei zu erhalten.

(4) Inhalte, die ausschließlich innerhalb der Lernplattform bereitgestellt werden, dürfen dort während des vereinbarten Zugangszeitraums genutzt werden.

(5) Downloads sind nur bei solchen Dateien zulässig, die ausdrücklich zum Download freigegeben wurden.

(6) Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin insbesondere untersagt sind:

  • Weitergabe von Zugangsdaten,
  • gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen,
  • Weitergabe von Schulungsvideos oder -unterlagen,
  • Vervielfältigung und Weitergabe von Dateien,
  • Bildschirmaufzeichnungen von Schulungsvideos,
  • Aufnahme oder Aufzeichnung geschützter Schulungsinhalte,
  • Veröffentlichung von Schulungsinhalten,
  • Weiterverkauf von Schulungsunterlagen,
  • Bereitstellung gegenüber Dritten,
  • Übernahme oder Vervielfältigung geschützter Schulungsinhalte zur Erstellung eigener Schulungen, Kurse, Workshops oder Lehrmaterialien.

(7) Ein gebuchter Zugang ist ausschließlich für eine Person bestimmt.

(8) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Zugang nach vorheriger Abmahnung und erfolgloser angemessener Frist zur Abhilfe gesperrt werden. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

(9) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 10 Hybrid-Schulungen und Praxistag

(1) Bei Hybrid-Schulungen bilden der digitale Schulungsteil und der vereinbarte Praxistag gemeinsam das gebuchte Schulungsangebot.

(2) Der Praxistag wird individuell vereinbart. Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, sobald dieser von der Anbieterin bestätigt wurde.

(3) Teilnehmer:innen sind verpflichtet, verbindlich vereinbarte Praxistermine entsprechend einzuplanen.

(4) Kann eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer einen Termin nicht wahrnehmen, ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren.

(5) Ein allgemeiner Anspruch auf kostenlose Umbuchung eines bereits verbindlich vereinbarten Praxistages besteht nicht.

(6) Bei nachvollziehbaren und unvorhersehbaren persönlichen Gründen, insbesondere Erkrankung, medizinischer Behandlung oder vergleichbaren Umständen, kann die Anbieterin nach eigenem Ermessen eine einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin ermöglichen. Soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht, handelt es sich hierbei um Kulanz.

(7) Der Ersatztermin richtet sich nach den verfügbaren Schulungskapazitäten der Anbieterin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht.

(8) Eine Terminverschiebung verändert den zugrunde liegenden Schulungsvertrag nicht und begründet insbesondere keinen Anspruch auf Rückerstattung des Schulungspreises.

(9) Erscheint die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Praxistag, besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin.

(10) Die Anbieterin kann in diesem Fall einen zusätzlichen Ersatztermin gegen gesonderte angemessene Vergütung anbieten.

(11) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


§ 11 Absage oder Verschiebung durch die Anbieterin

(1) Muss ein Praxistag aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen durch die Anbieterin verschoben werden, wird ein angemessener Ersatztermin angeboten.

(2) Eine notwendige Terminverschiebung führt nicht automatisch zur Aufhebung des gesamten Schulungsvertrages, sofern die vereinbarte Leistung innerhalb angemessener Zeit nachgeholt werden kann.

(3) Gesetzliche Rechte der Teilnehmer:innen bleiben unberührt.


§ 12 Modelle beim Praxistag

(1) Soweit für einen Praxistag Modelle benötigt werden, ergeben sich die organisatorischen Einzelheiten aus der Schulungsbeschreibung oder der individuellen Terminabsprache.

(2) Wurde vereinbart, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ein eigenes Modell organisiert, liegt dessen rechtzeitige Organisation grundsätzlich in der Verantwortung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.

(3) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass das Modell die im Vorfeld mitgeteilten Voraussetzungen erfüllt.

(4) Erscheint ein selbst organisiertes Modell nicht oder erfüllt es die zuvor mitgeteilten Voraussetzungen nicht, kann hierdurch der praktische Schulungsablauf eingeschränkt werden.

(5) Ein automatischer Anspruch auf eine vollständige Wiederholung des Praxistages entsteht hierdurch nicht.


§ 13 Support und Kommunikation

(1) Der Umfang des fachlichen Supports ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Angebot.

(2) Bei Schulungen mit einer dreimonatigen Supportdauer besteht der Support für den im Angebot angegebenen Zeitraum.

(3) Bei reinen Online-Schulungen beginnt der Supportzeitraum grundsätzlich mit Freischaltung der Schulung.

(4) Bei Hybrid-Schulungen können für einzelne Nachbetreuungsleistungen abweichende Fristen vorgesehen werden.

(5) Soweit ausdrücklich eine dreimonatige Modellkorrektur ab dem Praxistag Bestandteil des Angebots ist, beginnt diese Frist mit Durchführung des Praxistages.

(6) Der Support findet grundsätzlich über Telegram statt, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Kommunikationsweg vereinbart wurde.

(7) Nachrichten über Instagram, SMS, private Messenger oder andere nicht vereinbarte Kommunikationswege müssen nicht im Rahmen des Schulungssupports bearbeitet werden.

(8) Der Support umfasst fachliche Fragen zu den vermittelten Schulungsinhalten.

(9) Die Möglichkeit, Fragen jederzeit einzureichen, bedeutet keine Verpflichtung der Anbieterin zur permanenten Echtzeit-Erreichbarkeit oder Beantwortung rund um die Uhr.


§ 14 Modellkorrekturen und Nachbetreuung

(1) Soweit Modellkorrekturen Bestandteil des gebuchten Angebots sind, dienen diese der fachlichen Weiterentwicklung und Überprüfung der praktischen Umsetzung.

(2) Voraussetzung für die sinnvolle Inanspruchnahme der Modellkorrektur ist insbesondere, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer

  • die relevanten Schulungsinhalte sorgfältig bearbeitet hat,
  • eigenständig an geeigneten Modellen übt,
  • die geforderten Fotos und/oder Videos vollständig und in ausreichender Qualität einreicht,
  • das bereits erhaltene fachliche Feedback erkennbar berücksichtigt und
  • die in der Schulung vermittelten Techniken praktisch umsetzt.

(3) Die Modellkorrektur stellt eine fachliche Begleitung dar, jedoch keine unbegrenzte vollständige Betreuung jeder einzelnen Behandlung.

(4) Die Anbieterin kann eine weitere Korrektur zunächst zurückstellen, wenn bereits erteiltes Feedback noch nicht umgesetzt oder hierfür relevante Schulungsinhalte noch nicht ausreichend bearbeitet wurden.

(5) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, innerhalb des vereinbarten Betreuungszeitraums ausreichend zu üben und geeignete Modellarbeiten einzureichen.

(6) Nach Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraums besteht kein Anspruch darauf, nicht genutzte Modellkorrekturen nachzuholen oder in eine Geldleistung umzuwandeln.


§ 15 Zertifikat und fachlicher Leistungsstandard

(1) Soweit eine Schulung mit einem leistungsabhängigen Zertifikat verbunden ist, wird dieses nicht allein aufgrund der Buchung, Zahlung oder bloßen Teilnahme geschuldet.

(2) Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats ist das Erreichen des für die jeweilige Schulung vorgesehenen fachlichen Standards.

(3) Hierfür kann insbesondere die erfolgreiche Einreichung und Bewertung von Modellarbeiten erforderlich sein.

(4) Bei der Bewertung können insbesondere berücksichtigt werden:

  • fachgerechte und saubere Arbeitsweise,
  • Umsetzung des vermittelten Wissens,
  • Umsetzung vorheriger Korrekturen,
  • Beherrschung der relevanten Techniken,
  • nachvollziehbare und qualitativ ausreichende Dokumentation der Arbeiten.

(5) Die fachliche Bewertung erfolgt anhand der innerhalb der Schulung vermittelten Standards.

(6) Wird der erforderliche Standard zunächst nicht erreicht, können innerhalb des vorgesehenen Betreuungszeitraums weitere Modellarbeiten eingereicht werden, soweit dies Bestandteil des jeweiligen Angebots ist.

(7) Ein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats ohne Erreichen des geforderten Standards besteht nicht.


§ 16 Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung

(1) Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist für die aktive Mitarbeit und praktische Umsetzung der Schulungsinhalte verantwortlich.

(2) Hierzu gehört insbesondere,

  • die Inhalte sorgfältig durchzuarbeiten,
  • erforderliche eigene Notizen anzufertigen,
  • ausreichend praktisch zu üben,
  • fachliches Feedback umzusetzen,
  • erforderliche Fragen rechtzeitig zu stellen,
  • vereinbarte Fristen einzuhalten und
  • die vermittelten Techniken fachgerecht anzuwenden.

(3) Die Anbieterin schuldet die vereinbarten Schulungs- und Betreuungsleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, geschäftlichen oder fachlichen Erfolg.

(4) Insbesondere wird nicht garantiert, dass durch die Teilnahme bestimmte Umsätze, Kundenzahlen, Behandlungsergebnisse oder sonstige geschäftliche Ziele erreicht werden.

(5) Die Anwendung der vermittelten Inhalte gegenüber eigenen Kund:innen oder Modellen erfolgt in eigener fachlicher und unternehmerischer Verantwortung.


§ 17 Verhalten bei Präsenz- und Hybrid-Schulungen

(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist ein respektvoller und professioneller Umgang mit der Anbieterin, Modellen und sonstigen anwesenden Personen.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, fachliche, organisatorische, hygienische und sicherheitsrelevante Anweisungen für den Ablauf des Schulungstages zu erteilen.

(3) Bei erheblichen Störungen des Schulungsablaufs, beleidigendem oder aggressivem Verhalten oder wiederholter Missachtung fachlich oder sicherheitsrelevanter Anweisungen kann die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer zunächst zur Unterlassung aufgefordert werden.

(4) Bei besonders schwerwiegendem Verhalten oder einer Fortsetzung trotz entsprechender Aufforderung kann die Anbieterin die Teilnahme am Praxistag beenden, wenn eine weitere Fortführung unzumutbar ist.

(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche beider Vertragsparteien bleiben unberührt.


§ 18 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(2) Die Anbieterin kann gesetzliche Verzugszinsen sowie gesetzlich vorgesehene oder nachweisbar entstandene Kosten der Rechtsverfolgung geltend machen.

(3) Gegenüber Unternehmer:innen kann insbesondere die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Bei ausstehenden fälligen Zahlungen kann der Zugang zu noch nicht vollständig bezahlten digitalen Leistungen nach Mahnung und angemessener Nachfrist vorübergehend gesperrt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(5) Nach vollständiger Begleichung der fälligen Forderung wird der Zugang grundsätzlich wieder freigeschaltet, sofern die vereinbarte Zugangsdauer noch nicht abgelaufen ist.


§ 19 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

(5) Ein bestimmter wirtschaftlicher, geschäftlicher oder fachlicher Erfolg ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.


§ 20 Änderungen und Aktualisierung von Schulungsinhalten

(1) Die Anbieterin kann Schulungsinhalte innerhalb der vereinbarten Bereitstellungsdauer fachlich aktualisieren, ergänzen oder technisch anpassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.

(2) Gründe können insbesondere sein:

  • fachliche Weiterentwicklungen,
  • Änderungen verwendeter Produkte oder Techniken,
  • technische Anforderungen,
  • rechtliche Änderungen oder
  • Verbesserungen der Verständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit.

(3) Der wesentliche Charakter und Nutzen der gebuchten Schulung darf hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.


§ 21 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit dies für

  • Vertragsabwicklung,
  • Zahlungsabwicklung,
  • Rechnungsstellung,
  • Bereitstellung der Schulungsinhalte,
  • Kommunikation und Support sowie
  • die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

erforderlich ist.

(3) Zur Vertrags- und Zahlungsabwicklung können personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister und Zahlungsanbieter übermittelt werden, soweit dies für die jeweilige Leistung erforderlich ist.

(4) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung der Anbieterin.


§ 22 Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen, die der Anbieterin im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

(2) Teilnehmer:innen sind ebenfalls verpflichtet, ihnen zugänglich gemachte vertrauliche interne Informationen und nicht öffentlich zugängliche Schulungsinhalte der Anbieterin vertraulich zu behandeln.

(3) Urheber- und Nutzungsrechte gemäß § 9 bleiben hiervon unberührt.


§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist die Kundin bzw. der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Anbieterin ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

(3) Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.


§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und der Kundin bzw. dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(3) An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 20. August 2026

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